Gesamtartikel

Zusammenstoß mit geöffneter Pkw-Türe

Stößt ein Autofahrer mit der offenstehenden Türe eines Pkw am Straßenrand zusammen, haften die beteiligten Parteien jeweils zur Hälfte. Denn beide Verkehrsteilnehmer haben gleichermaßen ihre Sorgfaltspflicht verletzt, hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt (Az. 16 U 103/13).

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Nürnberg - 05.05.2014 - 
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Artikel Nr. 129435
Wortanzahl 186
Redakteur: Thomas Schneider


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