Gesamtartikel

Bei Alkoholfahrten geht's ans eigene Portemonnaie

Autofahrer aufgepasst. Ab einem Promillewert von 1,1 Promille gilt jeder Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Wer sich trotzdem betrunken hinters Steuer setzt, der muss eventuell tief in die eigene Tasche greifen. Denn in diesem Fall greift die Kaskoversicherung nicht.

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Düsseldorf - 12.05.2014 - 
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Artikel Nr. 129560
Wortanzahl 115
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser


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