Gesamtartikel

Haftung bei Kollision durch angefahrenes Reh

Bei Wildunfällen kommen grundsätzlich die Kfz-Kasko-Versicherungen für den eigenen Schaden auf. Allerdings muss der Versicherungsnehmer zunächst nachweisen, dass es zu einer Berührung mit dem Tier gekommen ist und der Zusammenstoß für den Unfall und den daraus resultierenden Schaden ursächlich geworden ist.

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Saarbrücken - 16.05.2014 - 
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Artikel Nr. 129661
Wortanzahl 229
Redakteur: Karin Linke


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