Gesamtartikel
Raser-Regeln auch an Feiertagen
Die Straßenverkehrsordnung macht nie Pause. Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Hinweis "Mo-Fr, 6 – 18 h" gelten auch an gesetzlichen Feiertagen. Bei Verkehrsschildern gibt es keinen Interpretationsspielraum, stellte dazu das Oberlandesgericht Brandenburg fest.
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Düsseldorf - 19.05.2014 -
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Artikel Nr. 129698
Wortanzahl 87
Redakteur: Ralf Loweg
DVR