Gesamtartikel

Recht: Komatöser Vogel mildert Strafe nicht

Dieser Autofahrer hat doch wohl einen Vogel. Das müssen sich wohl die Richter des Oberlandesgerichtes München gedacht haben, als ein Autofahrer mit 54 km/h höherer Geschwindigkeit als erlaubt über die Autobahn raste. Seine Begründung: Der komatöse Wellensittich seiner Bekannten müsse sofort in eine Tierklinik gebracht werden.

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Düsseldorf - 23.05.2014 - 
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Artikel Nr. 129784
Wortanzahl 84
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser