Gesamtartikel
Recht: Abrutschen vom Kupplungspedal im Auto
Rutscht ein Fahrer vom Kupplungspedal ab, und kollidiert sein Fahrzeug dadurch mit dem Vorausfahrenden, muss er dem Geschädigten Schmerzensgeld zahlen.
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Nürnberg - 26.05.2014 -
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Artikel Nr. 129801
Wortanzahl 126
Redakteur: Thomas Schneider
GDV