Gesamtartikel

"Feindliches Grün": Bei Unfällen zahlt die Kommune

Kommt es durch eine defekte Ampel zu einem Verkehrsunfall, haftet dafür die öffentliche Hand. Zeigt eine Ampel mit Grün fälschlicherweise freie Fahrt an – das sogenannte "feindliche Grün" -, ist dafür die Kommune verantwortlich.

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Berlin - 26.05.2014 - 
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Artikel Nr. 129808
Wortanzahl 183
Redakteur: Thomas Schneider


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