Gesamtartikel

Schummeleien auf dem Behindertenparkplatz

Kleine Schummelei oder ausgemachte Straftat: Beim Abstellen des Autos auf dem Behindertenparkplatz gibt es vor dem Gesetzgeber noch immer eine Grauzone. Denn wer in seinem Pkw den Behindertenausweis eines anderen auslegt und auf einem Behindertenparkplatz parkt, begeht keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

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Düsseldorf - 26.05.2014 - 
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Artikel Nr. 129813
Wortanzahl 157
Redakteur: Ralf Loweg


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