Gesamtartikel
Falsch geparkter Pkw: Gemeinde haftet für Schaden
Falschparker aufgepasst: Wird ein falsch geparkter Pkw abgeschleppt, haftet die Gemeinde für Schäden, die das Abschleppunternehmen am Auto verursacht.
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Düsseldorf - 27.05.2014 -
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Artikel Nr. 129828
Wortanzahl 116
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser
DAV