Gesamtartikel

Ein Auto geht nicht als Reisegepäck durch

So mancher Urlauber entdeckt am Ferienort im Ausland ein automobiles Schnäppchen, das er als Mitbringsel mit nach Deutschland nehmen will. Dabei ist zu beachten, dass unabhängig vom Kaufpreis ein Einfuhrzoll fällig ist. Denn ein Pkw zählt laut einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az. 11 K 2960/12) nicht als "Gepäck".

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Düsseldorf - 04.06.2014 - 
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Artikel Nr. 129949
Wortanzahl 175
Redakteur: Thomas Schneider


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