Gesamtartikel

Pfeilmarkierungen auf der Straße sind verbindlich

Die Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn vor Kreuzungen oder in Kreisverkehren dürfen Verkehrsteilnehmer nicht ignorieren. Sie stellen laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 161/13) keine bloße Empfehlung dar, sondern sind als "verbindliche Fahrtrichtungsgebote" anzusehen. Wer die Markierungen missachtet, haftet im Falle eines Verkehrsunfalls.

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Karlsruhe - 06.06.2014 - 
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Artikel Nr. 130012
Wortanzahl 163
Redakteur: Thomas Schneider


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