Gesamtartikel

Unfall-Urteil: Zweimal links zahlt alles

Die "Doppel-Links" kann für Autofahrer zu einem teuren Vergnügen werden. Denn ein Verkehrsteilnehmer, der aus einer Grundstücksausfahrt nach links abbiegt, um gleich wieder links abzubiegen, haftet bei einer Kollision allein. Das entschied das Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 9 U 210/13).

Textanfang:

Düsseldorf - 11.06.2014 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 130045
Wortanzahl 168
Redakteur: Ralf Loweg


Polizeiinspektion Delmenhorst - Oldenburg