Die "Doppel-Links" kann für Autofahrer zu einem teuren Vergnügen werden. Denn ein Verkehrsteilnehmer, der aus einer Grundstücksausfahrt nach links abbiegt, um gleich wieder links abzubiegen, haftet bei einer Kollision allein. Das entschied das Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 9 U 210/13).
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Düsseldorf - 11.06.2014 -
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