Gesamtartikel
Voller Schadensersatz auch ohne Radhelm
Radfahrer können aufatmen. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Fahrradfahrer auch dann Anspruch auf vollen Schadensersatz , wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben. Denn für Radfahrer ist das Tragen eines Fahrradhelmes nicht vorgeschrieben. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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Düsseldorf - 17.06.2014 -
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Artikel Nr. 130145
Wortanzahl 109
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser
ADAC