Gesamtartikel

Urteil Radhelm: Reaktionen überwiegend positiv

Die öffentlichen Reaktionen auf das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind überwiegend positiv. So begrüßen etwa der ADAC und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) die Entscheidung. Zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst entschieden, dass bei einem unverschuldeten Unfall Fahrradfahrer auch dann Anspruch auf vollen Schadensersatz haben, wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben (Az. VI ZR 281/13).

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Düsseldorf - 17.06.2014 - 
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Artikel Nr. 130148
Wortanzahl 209
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser


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