Urteil: Auto-Stellplatz zählt zu doppelter Haushaltsführung
Die Anmietung eines Stellplatzes oder einer Garage gehört zu den notwendigen Mehraufwendungen im Sinne des Gesetzes. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R50/11).
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Düsseldorf - 30.06.2014 -
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