Gesamtartikel

Urteil: Auto-Stellplatz zählt zu doppelter Haushaltsführung

Die Anmietung eines Stellplatzes oder einer Garage gehört zu den notwendigen Mehraufwendungen im Sinne des Gesetzes. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R50/11).

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Düsseldorf - 30.06.2014 - 
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Artikel Nr. 130332
Wortanzahl 149
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser


Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)