Gesamtartikel

TÜV-Plakette kein Freibrief für Autohändler

Autohändler aufgepasst: Eine beanstandungsfreie Hauptuntersuchung (HU) entlastet den Händler nicht von der Mängelhaftung für einen von ihm verkauften Gebrauchtwagen. Vielmehr hat er eine eigene generelle Untersuchungspflicht. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (AZ: 11 U 86/13).

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Düsseldorf - 30.06.2014 - 
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Artikel Nr. 130350
Wortanzahl 167
Redakteur: Ralf Loweg


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