Gesamtartikel

Elektro-Ladesäulen: Parkverbot für herkömmliche Autos

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen nicht an Aufladesäulen für Autos mit Elektroantrieb parken - auch wenn die entsprechende Beschilderung in der StVO vorgesehen ist. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Autofahrer, die derartige Verbote missachten, müssen demnach künftig mit einem Bußgeld oder gar einer Abschleppaktion rechnen (OLG Hamm, Az. 5 RBs 13/14).

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Düsseldorf - 01.07.2014 - 
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Artikel Nr. 130356
Wortanzahl 188
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser


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