Gesamtartikel

Radler: Vorsicht beim Wechsel von Radweg auf Straße

Wechselt ein Fahrradfahrer von einem Radweg auf die Straße, haben die dort fahrenden Fahrzeuge Vorfahrt. Missachtet ein Radler diese Vorschrift, haftet er im Falle eines Unfalls alleine für den entstehenden Schaden.

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Saarbrücken - 04.07.2014 - 
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Artikel Nr. 130436
Wortanzahl 79
Redakteur: Thomas Schneider


ADFC/Wilhelm Hörmann