Gesamtartikel

Gebrauchtwagen: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich

Wird bei einem Gebrauchtwagenkauf die Unfallfreiheit des Fahrzeugs garantiert, darf das Auto keinen Unfall gehabt haben. Lediglich kleinere Blechschäden und Schönheitsfehler sind gestattet. Handelt es sich trotzdem um ein Unfallfahrzeug, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten.

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Düsseldorf - 18.07.2014 - 
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Artikel Nr. 130716
Wortanzahl 196
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser


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