Gesamtartikel

Gestohlenes Leasingfahrzeug - Kunde muss zahlen

Wird ein Leasingfahrzeug gestohlen, muss der Kunde die Leasingfirma unverzüglich über den Diebstahl informieren. Versäumt er dies und kann die Leasingfirma deshalb keine Schadensregulierung der Kaskoversicherung erreichen, muss er den Schaden bezahlen.

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Düsseldorf - 18.07.2014 - 
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Artikel Nr. 130718
Wortanzahl 184
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser


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