Gesamtartikel

Kosten für Luxusschlitten

Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug muss selbst dann die Firma übernehmen, wenn die Aufwendungen unangemessen sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die Höhe der Aufwendungen sind allein unter Anwendung der gesetzlich geregelten Abzugsverbote oder-beschränkungen zu bestimmen (BFH, Az.:VIII R 20/12).

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Düsseldorf - 20.08.2014 - 
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Artikel Nr. 131222
Wortanzahl 99
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser


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