Gesamtartikel

Betrunkene Radfahrer: Ordnungswidrigkeit in weiter Ferne

Radfahrer müssen weiterhin kaum eine Strafe fürchten, wenn sie betrunken Fahrrad fahren. Experten diskutieren heftig über eine sinnvolle Ordnungswidrigkeitsgrenze. Fachleute des DVR und des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) fordern eine Strafe ab 1,1 Promille. Bisher gilt laut Rechtsprechung, dass Radfahrer erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig eingestuft werden.

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Düsseldorf - 01.09.2014 - 
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Artikel Nr. 131443
Wortanzahl 333
Redakteur: Uwe Schmidt-Kasparek


ADFC/Oliver Tjaden