Gesamtartikel
Fahrgastrechte auch im Fernbus
Bei erheblichen Verspätungen haben Fernbuskunden ebenso wie Flugreisende und Bahnfahrer Anrecht auf Sonderleistungen. Dazu zählen etwa Verpflegung, Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Fahrpreises.
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Bonn - 08.09.2014 -
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Artikel Nr. 131578
Wortanzahl 56
Redakteur: Ralf Awitt
ADAC