Gesamtartikel
Recht: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzten, müssen sie auch nicht für den Schäden haften, die ihr Nachwuchs anrichtet.
Textanfang:
Neustadt/Wied - 12.08.2002 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 13166
Wortanzahl 229
Redakteur: Michael Winterscheidt