Gesamtartikel

Recht: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzten, müssen sie auch nicht für den Schäden haften, die ihr Nachwuchs anrichtet.

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Neustadt/Wied - 12.08.2002 - 
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Artikel Nr. 13166
Wortanzahl 229
Redakteur: Michael Winterscheidt