Gesamtartikel
Autounfall: Nutzungsausfall auch für "Heimwerker"
Selbst ist der Mann: Wer sein Auto nach einem Unfall selbst repariert, kann Nutzungsausfall verlangen. Das gilt für die Tage, an denen er sein Fahrzeug tatsächlich entbehrt hat.
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Düsseldorf - 15.09.2014 -
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Artikel Nr. 131706
Wortanzahl 169
Redakteur: Ralf Loweg
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