Gesamtartikel

Unfall: Wartepflicht auch bei Bagatellschäden

Selbst bei Bagatellschäden dürfen Autofahrer den Ort des Geschehens nicht einfach verlassen oder lediglich einen Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen. Wenn die Polizei den Unfallverursacher dabei erwischt, muss dieser mit einer hohen Strafe rechnen. Außerdem gefährdet er seinen Versicherungsschutz.

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Wiesbaden - 09.10.2014 - 
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Artikel Nr. 132105
Wortanzahl 207
Redakteur: Thomas Schneider


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