Gesamtartikel

Lachnummer: Rollerfahrer mit Motorrad-Kombi

Rollerfahrer tragen nach einem Verkehrsunfall nicht automatisch eine Mitschuld, wenn sie keine Schutzkleidung mit Protektoren tragen. So hat jetzt das Landgericht Heidelberg entschieden (Az. 2 O 203/13) und betont, dass es anders als beim Schutzhelm keine Protektorenpflicht für Motorroller gibt. Und das ist auch gut so, da sich Rollerfahrer sonst lächerlich machen würden, so der Richter.

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Nürnberg - 10.10.2014 - 
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Artikel Nr. 132145
Wortanzahl 206
Redakteur: Thomas Schneider


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