Gesamtartikel
Lachnummer: Rollerfahrer mit Motorrad-Kombi
Rollerfahrer tragen nach einem Verkehrsunfall nicht automatisch eine Mitschuld, wenn sie keine Schutzkleidung mit Protektoren tragen. So hat jetzt das Landgericht Heidelberg entschieden (Az. 2 O 203/13) und betont, dass es anders als beim Schutzhelm keine Protektorenpflicht für Motorroller gibt. Und das ist auch gut so, da sich Rollerfahrer sonst lächerlich machen würden, so der Richter.
Textanfang:
Nürnberg - 10.10.2014 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 132145
Wortanzahl 206
Redakteur: Thomas Schneider
Piaggio