Gesamtartikel
Hartz-IV-Empfänger müssen MPU selbst zahlen
Verliert ein Hartz-IV-Empfänger wegen einer Alkohol-Fahrt seinen Führerschein, müssen die Jobcenter die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht übernehmen. So hat das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 10 AS 2226/14) entschieden.
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Düsseldorf - 15.10.2014 -
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Artikel Nr. 132207
Wortanzahl 126
Redakteur: Thomas Schneider
TÜV Süd