Gesamtartikel

Bayerische Polizei darf weiter Pkw-Kennzeichen abgleichen

Datenschutz-Klage gescheitert: Drei Gerichte hat ein bayerischer Autofahrer angerufen, um dem Freistaat Bayern zu verbieten, sein Pkw-Kennzeichen automatisch zu erfassen und mit polizeilichen Dateien abzugleichen. Ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Unterlassungsklage nun abgewiesen. Und so darf die bayerische Polizei die seit 2006 eingesetzten Erfassungsgeräte weiter Nutzen.

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Düsseldorf - 23.10.2014 - 
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Artikel Nr. 132335
Wortanzahl 206
Redakteur: Thomas Schneider


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