Gesamtartikel

Im Parkhaus auf Warnhinweise achten

Beschädigt ein Autofahrer sein Fahrzeug in einem Parkhaus an einer markierten Gefahrenstelle, muss er die Reparaturkosten selbst tragen. So hat das Amtsgericht Hannover jetzt im Falle einer Jaguar-Fahrerin entschieden, die eine Metallschiene übersehen und dabei ihr Fahrzeug beschädigt hat (Az. 438 C 1632/14).

Textanfang:

Düsseldorf - 28.10.2014 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 132400
Wortanzahl 156
Redakteur: Thomas Schneider


ADAC