Gesamtartikel

Telefonieren in Pkw mit Start-Stopp-Motoren erlaubt

Wer mit seinem Fahrzeug an der Ampel steht, darf mit dem Handy am Ohr telefonieren - aber nur dann, wenn der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Dies haben Richter am Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben (Az. 1 RBs 1/14).

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Hamm - 03.11.2014 - 
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Artikel Nr. 132488
Wortanzahl 137
Redakteur: Ralf Awitt


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