Gesamtartikel

Luftverkehrssteuer wird nicht gekippt

Auch künftig wird wie bisher für Flüge von deutschen Kleinflughäfen die für jeden Flug geltende Luftverkehrssteuer erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 5. November 2014 jetzt die Ansicht festgeschrieben, die Steuer verletze weder die Grundrechte der Luftverkehrsunternehmen noch der Passagiere und die Steuer verstoße nicht gegen das Grundgesetz.

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Berlin - 05.11.2014 - 
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Artikel Nr. 132561
Wortanzahl 126
Redakteur: Wolfgang Peters


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