Gesamtartikel

"Kommt das Wasser zum Auto"- Versicherung zahlt

Teilkasko- und Vollkasko-Versicherungen kommen für Hochwasser-Schäden am Auto nur auf, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

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Düsseldorf - 15.08.2002 - 
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Artikel Nr. 13257
Wortanzahl 336
Redakteur: Karin Linke