Gesamtartikel
"Kommt das Wasser zum Auto"- Versicherung zahlt
Teilkasko- und Vollkasko-Versicherungen kommen für Hochwasser-Schäden am Auto nur auf, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Textanfang:
Düsseldorf - 15.08.2002 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 13257
Wortanzahl 336
Redakteur: Karin Linke