Gesamtartikel
Haftung für Schäden des Beifahrers ausgeweitet
Bislang galt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung setzte bei einem Verkehrsunfall ein schuldhaftes Handeln des Fahrers voraus, wenn der Beifahrer-Schmerzens-Geld sehen wollte. Das hat sich geändert.
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Düsseldorf - 15.08.2002 -
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Artikel Nr. 13282
Wortanzahl 119
Redakteur: Karin Linke