Gesamtartikel

Tempolimits wegen Sanierungen nur auf Zeit

Ordnet eine Behörde wegen Sanierungsarbeiten im Straßenverkehr eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit an, muss diese nach Abschluss der Arbeiten aufgehoben oder erneut begründet werden.

Textanfang:

Düsseldorf - 25.11.2014 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 132854
Wortanzahl 125
Redakteur: Thomas Schneider


ADAC