Gesamtartikel
Ausnahmeregelung für E-Transporter
Weitere Fördermaßnahme für die E-Mobilität: Kleintransporter mit Elektroantrieb dürfen ab sofort bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen mit einem Pkw Führerschein der Klasse B gefahren werden.
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Düsseldorf - 31.12.2014 -
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Artikel Nr. 133323
Wortanzahl 110
Redakteur: Rudolf Huber
Thomas Schneider/mid