Gesamtartikel

Kein Profit durch Kfz-Reparatur im Ausland

Lässt ein Autofahrer seinen Wagen nach einem Verkehrsunfall günstiger im Ausland als in Deutschland reparieren, darf er den Schaden nicht auf Grundlage eines Gutachtens abrechnen. In diesem Fall steht dem Geschädigten nur die Erstattung der real angefallenen Kosten zu.

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Düsseldorf - 23.01.2015 - 
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Artikel Nr. 133657
Wortanzahl 137
Redakteur: Thomas Schneider


Polizeiinspektion Delmenhorst - Oldenburg