Gesamtartikel

Informationspflicht der Deutschen Bahn bei Verspätungen

Bei Zugverspätungen und Ausfällen erhalten Reisende an deutschen Bahnhöfen häufig keine ausreichenden Informationen. Denn oftmals findet sich am Bahnsteig lediglich der Verweis auf eine Telefon-Hotline, die zudem häufig nicht erreichbar ist. Das aber ist nicht zulässig, denn bei Zugausfällen und Verspätungen muss die Deutsche Bahn ihre Kunden direkt mit Informationen zu den weiteren Verbindungen versorgen.

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Düsseldorf - 29.01.2015 - 
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Artikel Nr. 133748
Wortanzahl 131
Redakteur: Thomas Schneider


Deutsche Bahn AG