Gesamtartikel

Haftung bei Verkehrsunfall auf dem Standstreifen

Kommt es auf dem Standstreifen einer Autobahn zu einem Auffahrunfall, ist nicht automatisch das dort stehende Fahrzeug Schuld. Denn hat der Auffahrende die Begrenzung des Standstreifens deutlich überfahren, haftet dieser voll für den entstandenen Schaden.

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Düsseldorf - 06.02.2015 - 
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Artikel Nr. 133891
Wortanzahl 186
Redakteur: Thomas Schneider


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