Gesamtartikel
Keine Ausreden für Abstandssünder
Ob eine Messung von der Brücke, per Video oder mittels Schätzung - Abstandsmessungen sind oft fehlerhaft und landen dann vor Gericht. Künftig können sich Abstandssünder nur noch schwer herauseden, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt.
Textanfang:
Düsseldorf - 09.02.2015 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 133920
Wortanzahl 141
Redakteur: Ralf Awitt
DVR