Gesamtartikel

Keine Ausreden für Abstandssünder

Ob eine Messung von der Brücke, per Video oder mittels Schätzung - Abstandsmessungen sind oft fehlerhaft und landen dann vor Gericht. Künftig können sich Abstandssünder nur noch schwer herauseden, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt.

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Düsseldorf - 09.02.2015 - 
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Artikel Nr. 133920
Wortanzahl 141
Redakteur: Ralf Awitt


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