Gesamtartikel

Dauerparker aufgepasst

Stellen Autofahrer ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum auf einem Parkplatz ab, müssen sie spätestens alle vier Tage kontrollieren, ob das Parken dort noch erlaubt ist. Denn Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe. Werden dort nach dem Abstellen des Autos Verbotsschilder aufgestellt, muss der Halter ein Bußgeld und auch etwaige Abschleppkosten zahlen.

Textanfang:

Düsseldorf - 25.03.2015 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 134612
Wortanzahl 236
Redakteur: Thomas Schneider


DVR