Gesamtartikel

Schmerzensgeld bei dauerhaftem Tinnitus

Wer nach einem unverschuldeten Unfall an einem "mittelschweren" Tinnitus leidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn das "Klingeln der Ohren" kann zur Dauerbelastung werden, die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen und im Alltag zu einer Erwerbsminderung von zehn Prozent führen.

Textanfang:

Naumburg - 01.04.2015 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 134658
Wortanzahl 94
Redakteur: Ralf Awitt


Polizeiinspektion Delmenhorst - Oldenburg