Wer nach einem unverschuldeten Unfall an einem "mittelschweren" Tinnitus leidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn das "Klingeln der Ohren" kann zur Dauerbelastung werden, die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen und im Alltag zu einer Erwerbsminderung von zehn Prozent führen.
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Naumburg - 01.04.2015 -
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