Gesamtartikel

Lkw ausgebrannt - Kfz-Versicherung muss DVD-Player ersetzen

Lkw-Fahrer verbringen viele Stunden im Fahrzeug und richten sich das Führerhaus daher möglichst gemütlich ein. Werden persönliche Gegenstände des Fahrers bei einem Verkehrsunfall beschädigt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters die entstehenden Kosten erstatten.

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Dessau/Berlin - 17.04.2015 - 
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Artikel Nr. 134911
Wortanzahl 147
Redakteur: Thomas Schneider


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