Gesamtartikel

Gebrauchtwagen-Kauf: Verkürzte Verjährungsfrist rechtswidrig

Private Käufer eines Gebrauchtwagens dürfen Sachmängel bis zu zwei Jahre nach dem Kauf geltend machen. Die in Kaufvertragsformularen des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes enthaltene Verkürzung auf ein Jahr ist nach der jetzigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes unwirksam.

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Düsseldorf - 29.04.2015 - 
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Artikel Nr. 135098
Wortanzahl 176
Redakteur: Thomas Schneider


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