Gesamtartikel
Führerschein: Alkoholsucht nach 12 Monaten "verjährt"
Das Verschweigen einer überwundenen Alkoholsucht gegenüber den Behörden darf nicht zu einem Führerschein-Entzug führen. Das geht aus einem Gerichtsurteil hervor.
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Nürnberg - 04.05.2015 -
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Artikel Nr. 135131
Wortanzahl 181
Redakteur: Thomas Schneider
DVR