Gesamtartikel

Frischer TÜV trotz verrosteten Bremsleitungen?

Weist ein Gebrauchtwagen mit frischer TÜV-Plakette beim Kauf sicherheitsrelevante Mängel auf, darf der Käufer das Auto zurückgeben und erhält sein Geld zurück. Auf eine Nachbesserung des Händlers muss er sich laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht einlassen.

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Düsseldorf - 13.05.2015 - 
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Artikel Nr. 135282
Wortanzahl 207
Redakteur: Thomas Schneider


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