Gesamtartikel

Sturz im Bus: Wer haftet bei Verletzungen?

Stürzt ein Fahrgast in einem Bus und verletzt sich dabei, muss das Verkehrsunternehmen Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Das gilt laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zumindest dann, wenn der Betreiber den Busfahrer nicht ermitteln und dadurch keine Schuld des Fahrgastes nachweisen kann.

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Nürnberg - 18.05.2015 - 
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Artikel Nr. 135336
Wortanzahl 213
Redakteur: Thomas Schneider


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