Gesamtartikel

Berufsfahrer im Pkw - Dauerfahrt nicht erlaubt

Die Lenkzeit am Steuer ist für alle Pkw-Fahrer gesetzlich nicht begrenzt. Berufliche Vielfahrer müssen daher für einen Unfall nach einer Dauerfahrt selbst einstehen. Der Arbeitgeber kann aber mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn er viel zu lange Fahrtstrecken disponiert.

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Düsseldorf - 19.05.2015 - 
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Artikel Nr. 135357
Wortanzahl 329
Redakteur: Uwe Schmidt-Kasparek


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