Gesamtartikel

Recht: Auch für Radler gilt "Fahren auf Sicht"

Auch Radfahrer müssen umsichtig und vorausschauend fahren, wenn sie im Falle eines Unfalles Schadersatzansprüche geltend machen wollen.

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Neustadt/Wied - 27.08.2002 - 
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Artikel Nr. 13536
Wortanzahl 198
Redakteur: Michael Winterscheidt