Gesamtartikel
Fußgängerin springt vor Auto und Fahrer muss zahlen
Wie wichtig ein ausreichender Sicherheitsabstand eines Autos zum Fahrbahnrand ist, verdeutlicht jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Die Richter sprachen einer Fußgängerin Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, die vor Schreck unvermittelt auf die Fahrbahn gesprungen und dabei verletzt worden war.
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Düsseldorf - 29.05.2015 -
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Artikel Nr. 135530
Wortanzahl 209
Redakteur: Thomas Schneider
DVR